Praxis für Verhaltenstherapie Hamburg Mitte

Dipl. Psych. Joachim Knopf - Vera Schönfeld - Nadja Wiese - Cécile Wille - Palmerstr.2 - 20535 Hamburg-Hamm

 Tel/Fax: 040-250 99 03 - alle Kassen und Privat

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Praxisgebühr - was Sie beachten müssen

Liebe Patientin, Lieber Patient,
ich möchte Sie über den Umgang mit der Praxisgebühr informieren.

Praxisgebühr

Für den ersten oder einen Arzt/Psychotherapeuten-besuch ohne Überweisungsschein müssen Sie ab 1. Januar 2004 einmal im Quartal 10 € bezahlen. Diese Gebühr von 10 € muss auch bei Notfällen und bei Aufsuchen der 1. Hilfestellen in den Krankenhäusern bezahlt werden, sowie beim Zahnarzt. Ohne Zahlung ist eine Behandlung nur in bedrohlichen Notfällen möglich, die Gebühr muss dann aber später bezahlt werden. Die Praxisgebühr bleibt nicht beim Arzt, sie wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Bekommen Sie vom ersten Facharzt/Hausarzt/ Psychotherapeuten im Quartal einen Überweisungsschein und/oder eine Quittung über die 10€ für andere Fachärzte (außer Zahnarzt) ausgestellt, müssen Sie nicht noch einmal bezahlen.
Das bedeutet für Ihren Besuch beim Psychologischen Psychotherapeuten zu Quartalsbeginn:

Entweder:
Sie bezahlen die fälligen 10 € zuerst in der Psychotherapiepraxis. Sie bekommen dann eine Quittung ausgestellt, die Sie beim NÄCHSTEN Arztbesuch (Dr. med.) vorlegen können, wo sie "entwertet" wird. Dieser Arzt (z.B. der Hausarzt oder ärztliche Psychiater) kann Ihnen dann alle weiteren Überweisungen zu anderen Ärzten kostenfrei ausstellen. Überweisungen darf jeder Arzt, nicht allerdings die Psychologischen Psychotherapeuten ausstellen.

Oder:
Sie lassen sich beim ersten Arztbesuch (Dr. med.) im Quartal eine Überweisung zur PSYCHOTHERAPIE ausstellen und legen Sie dem Psychologischen Psychotherapeuten beim Besuch vor.

Erstreckt sich eine Behandlung über mehrere Quartale, müssen Sie leider jedes Quartal erneut die 10€ Praxisgebühr zahlen.

Umgang mit mehreren
Vorgesprächen bei verschiedenen Psychologischen Psychotherapeuten:
Wollen Sie bei mehreren Psychologischen Psychotherapueten ein Vorgespräch führen, brauchen Sie für jeden neuen Psychotherapeuten einen neuen Überweisungsschein von Ihrem Facharzt/Hausarzt, bei dem Sie die 10 € bezahlt haben, oder der Ihnen im laufenden Quartal schon einmal eine Überweisung ausgestellt hat. Ansonsten werden die 10 € noch einmal fällig.                                                                                   


Für Patienten, die meist einmal im Quartal zum Arzt gehen ist das Einfachste: Suchen Sie zu Beginn des Quartals Ihren Hausarzt oder mitbehandelnden Psychiater auf, bezahlen dort die 10 € Praxisgebühr und lassen sich alle Überweisungsscheine, die Sie voraussichtlich im Quartal benötigen - auch für die PSYCHOTHERAPIE - ausstellen.