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Praxisgebühr - was
Sie beachten müssen
Liebe Patientin, Lieber Patient,
ich möchte Sie über den Umgang mit der Praxisgebühr informieren.
Praxisgebühr
Für den ersten oder einen Arzt/Psychotherapeuten-besuch ohne
Überweisungsschein müssen Sie ab 1. Januar 2004 einmal im Quartal 10 € bezahlen.
Diese Gebühr von 10 € muss auch bei
Notfällen und bei Aufsuchen
der 1. Hilfestellen in den Krankenhäusern bezahlt werden, sowie beim
Zahnarzt.
Ohne Zahlung ist eine Behandlung nur in bedrohlichen Notfällen möglich, die
Gebühr muss dann aber später bezahlt werden. Die Praxisgebühr bleibt nicht beim
Arzt, sie wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Bekommen Sie vom ersten
Facharzt/Hausarzt/ Psychotherapeuten im Quartal
einen Überweisungsschein und/oder eine Quittung über die 10€ für andere Fachärzte (außer Zahnarzt) ausgestellt, müssen Sie nicht noch einmal
bezahlen.
Das bedeutet für Ihren Besuch beim Psychologischen Psychotherapeuten zu
Quartalsbeginn:
Entweder:
Sie bezahlen die fälligen 10 € zuerst in der Psychotherapiepraxis. Sie bekommen
dann eine Quittung ausgestellt, die Sie beim NÄCHSTEN Arztbesuch (Dr. med.)
vorlegen können, wo sie "entwertet" wird. Dieser Arzt (z.B. der Hausarzt oder
ärztliche Psychiater) kann Ihnen dann alle weiteren Überweisungen zu anderen
Ärzten kostenfrei ausstellen.
Überweisungen darf jeder Arzt, nicht allerdings die
Psychologischen Psychotherapeuten ausstellen.
Oder:
Sie lassen sich beim ersten Arztbesuch (Dr. med.) im Quartal eine Überweisung
zur PSYCHOTHERAPIE ausstellen und legen Sie dem Psychologischen
Psychotherapeuten beim Besuch vor.
Erstreckt sich eine Behandlung über mehrere Quartale, müssen Sie leider jedes
Quartal erneut die 10€ Praxisgebühr zahlen.
Umgang mit mehreren Vorgesprächen
bei verschiedenen Psychologischen Psychotherapeuten:
Wollen Sie bei mehreren Psychologischen Psychotherapueten ein Vorgespräch
führen, brauchen Sie für jeden neuen Psychotherapeuten einen neuen
Überweisungsschein von Ihrem Facharzt/Hausarzt, bei dem Sie die 10 € bezahlt
haben, oder der Ihnen im laufenden Quartal schon einmal eine Überweisung
ausgestellt hat. Ansonsten werden die 10 € noch einmal
fällig.
Für Patienten, die meist einmal im Quartal zum Arzt gehen ist das Einfachste:
Suchen Sie zu Beginn des Quartals Ihren Hausarzt oder
mitbehandelnden Psychiater auf, bezahlen dort die 10 € Praxisgebühr und lassen
sich alle Überweisungsscheine, die Sie voraussichtlich im Quartal benötigen -
auch für die PSYCHOTHERAPIE - ausstellen. |
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