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Was ist
Psychotherapie ?
Eine Begriffsklärung
Psychotherapie bedeutet
wörtlich übersetzt Behandlung der Seele beziehungsweise von seelischen
Problemen. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und
Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste, Depressionen,
Essstörungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Süchte und
Zwänge.
Darüber hinaus wird
Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt. Der Begriff
Psychosomatik bringt zum Ausdruck, daß die Psyche (Seele) einen schädigenden
Einfluß auf das Soma (Körper) hat.
Immer mehr werden
psychologische Behandlungsmethoden begleitend zu medizinischen Maßnahmen bei
organischen Störungen eingesetzt (z.B. bei chronischen Erkrankungen, bei starken
Schmerzzuständen, bei neurologischen Störungen, bei Herz-Kreislauferkrankungen
).
Wann ist eine
Psychotherapie ratsam?
Wer von seelischen Problemen geplagt wird und
diese alleine nicht in den Griff bekommt, sollte sich ebenso wenig wie bei
körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die gilt natürlich vor allem dann, wenn sich die psychische Störung schon über
längere Zeit hinzieht oder wenn sie sich gar mehr und mehr verschlimmert. Für
den Erfolg einer Therapie ist es allerdings sehr bedeutsam, daß der Betroffene
ernsthaft dazu bereit ist, sich mit seinen Problemen auseinanderzusetzen und an
deren Beseitigung - unterstützt durch den Psychotherapeuten mitzuarbeiten. Damit
eine Psychotherapie erfolgreich ambulant durch-geführt werden kann, muß beim
Patienten im übrigen ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und
Belastbarkeit noch gegeben sei. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie
vorzuziehen.
Wer ist wer?
Psychotherapeut -
Psychiater - Psychologe.
Drei Begriffe,
die immer wieder verwechselt werden, wenn Menschen bei seelischen Erkrankungen,
Beschwerden und Störungen oder körperlichen und sozialen Problemen Hilfe suchen
und überlegen, an wen sie sich am besten wenden. Unsere Begriffserklärungen
sollen dabei helfen.
Psychotherapeut
Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das
kann ein Psychologe ("Psychologischer Psychotherapeut"), oder ein Mediziner
("Ärztlicher Psychotherapeut") sein. Beide dürfen Kinder, Jugendliche und
Erwachsene behandeln, oder ein Pädagoge, der für die Therapie von Kindern und
Jugendlichen ausgebildet ist ("Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut"). Alle
drei haben zusätzlich zu ihrem Grundberuf (Studium) eine psychotherapeutische
Zusatzausbildung abgeschlossen.
Der
Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999 durch
das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die
Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine
Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder als
Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen.
Psychiater
Facharzt für seelische
Erkrankungen oder Störungen. Psychiater gehen von der körperlichen Seite an
psychische Probleme heran.
Der Psychiater hat Medizin
studiert. In seinem Studium hat er sich in erster Linie mit der Funktionsweise
und den Erkrankungen des menschlichen Körpers, aber kaum mit der Psyche des
Menschen beschäftigt. Er hat gelernt, diese Krankheiten hauptsächlich mit
Medikamenten zu behandeln. Nach Abschluss des Medizinstudiums hat er in
medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater
absolviert.
In dieser
Ausbildung hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von
Krankheiten des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu
erkennen und zu behandeln, zumeist mit Medikamenten, den sogenannten
Psychopharmaka.
Erst eine
psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater (oder einen
anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der Facharztbezeichnung
(hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“
zu führen. Neuere Facharztausbildungen führen zu den Titeln "Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie", oder "Facharzt für Psychotherapeutische
Medizin". So ausgebildete Ärzte werden zusammenfassend als "Ärztliche
Psychotherapeuten" bezeichnet.
Psychologe
Hochschulabsolvent, der das
Fach Psychologie studiert hat. Psychologen beschäftigen sich damit, menschliches
Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu beschreiben, zu erklären,
vorher- zusagen und zu ändern. Psychologen gehen von der psychischen Seite an
psychische Probleme heran.
Die Berufsbezeichnung
"Psychologe" darf nur von Personen geführt werden, die über den
Abschluss eines
Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen. Durch das akademische Studium,
das mit dem Diplom abgeschlossen wird (Diplom-Psychologe), erwirbt der
Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich
gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken
und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches
Verhalten beeinflussen kann.
Im Hauptstudium kann sich
der Psychologe auf die Schwerpunke Klinische Psychologie und psychologische
Behandlungsmethoden spezialisieren. Dabei erarbeitet sich der angehende
Psychologe umfassende Kenntnisse über die seelisch-körperliche Gesundheit und
Krankheit sowie die Grundlagen der wissenschaftlichen Psychotherapie. Nach
Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine mindestens
dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die
eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so
ausgebildete Psychologe wird „Psychologischer Psychotherapeut“ genannt.
Ein Psychologischer
Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Sein Behandlungsansatz ist ein
anderer. Er unterstützt den Patienten mit psychologischen Mitteln dabei, die
psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen
und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls
eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss oder wenn bei einer
psychischen Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser
Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische Psychotherapeut mit Ärzten
zusammen.
Die Spreu vom Weizen trennen
Woran erkennt der Laie die Fachleute für
Psychotherapie?
Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" darf nur führen, wer als
Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die
staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die
Approbation besitzt. Außer diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als
"Psychotherapeut" bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine
psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. Bei "Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten" kann die Grundausbildung auch in einem Studium
der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen.
Darauf müssen Sie achten
Nur der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" (sowie
die Kurzform "Psychotherapeut") ist geschützt. Auch Personen, die nicht
berechtigt sind, diesen Titel zu führen, dürfen psychotherapeutische
Behandlungen anbieten. Äußerste Vor sicht ist gegenüber "Behandlern" geboten,
die ohne ein Medizin- oder Psychologiestudium und eine psychotherapeutische
Qualifikation ihre Dienste nur auf der rechtlichen Basis des
"Heilpraktikergesetzes" offerieren.
Sie gehen bei der Suche
nach einem qualifizierten Behandler immer sicher, wenn Sie sich bei seriösen
Einrichtungen: z.B. Krankenkassen, Vermittlungsdienst PID, erkundigen. Scheuen
Sie sich im Zweifel auch nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl direkt nach seiner
Ausbildung zu fragen!
Qual der Wahl
Die
richtige Therapieform und der passende Psychotherapeut
Nicht anders als bei einer medizinischen Behandlung ist
der Einsatz einer Psychotherapie in der Regel dann besonders Erfolg versprechend,
wenn das eingesetzte Verfahren bzw. die gewählte Kombination unterschiedlicher
Methoden genau auf das zu lösende Problem zugeschnitten sind.
Was im Einzelfall die
richtige Therapieform oder Kombination ist, kann der Laie schwer beurteilen.
Dazu braucht er den Rat des Experten. Wer sich über Spezialisierungen von
Psychotherapeuten informieren will, bevor er einen Psychotherapeuten aufsucht,
kann dies beim Psychotherapie Informationsdienst (PID) tun.
Viele Psychologische
Psychotherapeuten arbeiten ohnehin methodenübergreifend, d.h. sie verbinden
Elemente verschiedener Therapieformen in einem Gesamtkonzept der Behandlung.
Ergebnisse aus der neuesten wissenschaftlichen Forschung bestätigen dieser
Behandlungsstrategie gute Erfolge.
In der ambulanten
Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht für alle
wissenschaftlich anerkannten und praktisch bewährten Therapieverfahren die
Kosten.
Viele qualifiziert ausgebildete Psychologische
Psychotherapeuten haben deshalb trotz Approbation nach dem
Psychotherapeutengesetz nicht die Zulassung zur Abrechnung mit Krankenkassen.
Über die Krankenversicherungskarte (vgl. "Der direkte Weg zum
Psychotherapeuten“) kann nur eine psychoanalytische Therapie, eine
tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie in
Anspruch genommen werden. Andere wissenschaftlich abgesicherte Methoden wie die
Gesprächspsychotherapie, die Gestalttherapie und die systemische
Familientherapie werden von den Kassen bisher nicht übernommen, wenn die
Behandlung ambulant erfolgt. Sie muss ggf. privat bezahlt werden. In Einrichtungen der stationären
Versorgung werden diese Verfahren hingegen in beträchtlichem Umfang eingesetzt
und von den Kostenträgern - darunter selbstverständlich auch den Krankenkassen
- finanziert. Die Berufsverbände Deutscher Psychologinnen und Psychologen halten
diese Trennung für willkürlich, d. h. für sachlich nicht gerechtfertigt. Sie
setzen sich dafür ein, daß alle bewährten Verfahren allen Patienten zur
Verfügung gestellt werden und stets eine optimale Behandlung, die auf das
Störungsbild so exakt wie möglich zugeschnitten ist gewährleistet werden kann.
Darauf müssen Sie achten:
Ebenso wichtig wie die Therapieform ist, daß die
„Chemie“ zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt. Achten Sie auf Ihre innere
Stimme. Fühlen Sie sich im ersten Gespräch mit einem Therapeuten gut aufgehoben,
ist eine bedeutende Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt. Stellt sich in
den ersten Sitzungen kein Vertrauensverhältnis ein, sollten Sie einen anderen
Psychotherapeuten aufsuchen.
So können Sie sich informieren
Gelbe Seiten: Adressen und Telefonnummern von
Psychotherapeuten finden Sie im Branchentelefonbuch Ihres Wohnortes. Die "Gelben
Seiten" geben allerdings keine weiterführenden Hinweise zu den dort aufgeführten
Therapeuten. Bitte beachten Sie unbedingt, daß der Titel "Psychotherapeut" erst
seit dem 1. Januar 1999 gesetzlich geschützt ist und erst seitdem nur noch von
staatlich "approbierten" Behandlern geführt werden darf. In älteren Adress- und
Branchenbüchern sagt der Titel "Psychotherapeut" deshalb nichts über die
Qualifikation aus, so daß hier zusätzlich die Gefahr besteht, daß Sie an einen
Scharlatan geraten.
Krankenkassen: Sie können
sich auch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen. Jede Krankenkasse verfügt über
Adresslisten der Vertragsbehandler; das sind Psychologische Psychotherapeuten
und Ärzte, die von den Kassen anerkannt sind.
PID: Mehr als nur die
Adressen von Psychologischen Psychotherapeuten in Ihrer Region können Sie beim
Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) erfahren. Bei diesem Bürgerservice
können Sie sich vorab über die Leistungsangebote der Psychologischen
Psychotherapeuten informieren, die PID in Ihrer Region verzeichnet hat.
Dazu zählen z.B.
Spezialisierungen auf bestimmte Therapieformen, behandelte Störungen und
Patientengruppen (z.B. Kinder/Jugendliche oder Erwachsene). Außerdem kann der
Psychotherapie-Informationsdienst z.B. auch Angaben darüber machen, welcher
Psychotherapeut eine Therapie in einer bestimmten Fremdsprache durchführen kann
oder welche Praxis auch für Rollstuhlfahrer zugänglich ist.
Darauf müssen Sie achten:
Wenn Sie einen Therapeuten
ausgewählt haben, vereinbaren Sie einen Termin für das erste Gespräch. Klären
Sie schon bei diesem ersten Kontakt die Frage, ob im Fall einer Behandlung die
Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Der direkte Weg
zum Psychotherapeuten
Wenn Sie bei einer AOK, einer Ersatz-,
Betriebs-, Innungs- oder anderen gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert
sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl unter allen sogenannten
Vertrags-Ärzten und Vertrags-Psychotherapeuten. Sie können daher einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten ohne Überweisung, d. h.
ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, direkt aufsuchen. Diese
Psychologischen Psychotherapeuten behandeln nicht auf Verordnung des Arztes
sondern stellen eigenständig fest, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und
führen erforderlichenfalls die psychotherapeutische Behandlung
eigenverantwortlich durch.
Mit der Inanspruchnahme des
Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die Vorlage Ihrer
Krankenversicherungskarte in der Regel keine besonderen Formalitäten verbunden.
Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit
Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden bisher von
der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen.
Die ersten
Behandlungsstunden werden als "probatorische", d. h. vorbereitende Sitzungen
bezeichnet. In ihnen stellt der Therapeut Diagnose und ggf. Indikation für eine
Behandlung. Meist zeigt sich in diesen Sitzungen auch schon, ob sich
voraussichtlich die notwendige vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und dem
Therapeuten einstellen wird, die für den Behandlungserfolg sehr bedeutsam ist.
Nach den probatorischen Sitzungen bei einem
Psychologischen Psychotherapeuten, noch bevor der Therapeut mit der eigentlichen
Behandlung beginnt, müssen Sie einen Arzt, z. B. Ihren Hausarzt, aufsuchen.
Dieser klärt ab, ob evtl. auch eine körperliche Erkrankung vorliegt, die
zusätzlich medizinisch zu behandeln ist.
Darauf
müssen Sie achten:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für
Psychotherapie ausschließlich bei einer psychischen Störung mit
"Krankheitswert". Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung zählen nicht zu den
Kassenleistungen.
Schwierigkeiten
auf dem Weg zur Psychotherapie
Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht
selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, daß es gemessen am
Bedarf nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen
sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange
Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene
Psychotherapeuten, die der Versicherte auf seiner Krankenversichertenkarte in
Anspruch nehmen kann.
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